Einträge von iwpadminoffice

Überarbeitung der Musterberichte zu JAP (Jahresabschlussprüfung) und KAP (Konzernabschlussprüfung) & „Berichtsmutationen“ für Prüfungen bei Privatstiftungen, Bundesstiftungen und Vereinen

Das iwp hat seine Musterberichte für die Prüfungssaison 2024 überarbeitet. Diese Überarbeitung betrifft in erster Linie die allgemeinen Berichtsmuster für Jahresabschlussprüfung (JAP) und Konzernabschlussprüfung (KAP) sowie zweitens die „Mutationen“ der Musterprüfungsberichte für Privatstiftungen, Vereine und Bundesstiftungen.

Nachlese | 26. iwp-Stammtisch Audit | Redepflicht des Abschlussprüfers – und andere Meldepflichten | Mo., 01.12.2025

Die Redepflicht verpflichtet Abschlussprüfer gemäß § 273 UGB, unverzüglich über bestimmte Tatsachen zu berichten, die für das geprüfte Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Die Tatbestände sind im Gesetz definiert, aber die Praxis zeigt, dass die Abgrenzung, welche Sachverhalte hier genau darunterfallen und wann genau bzw wie genau zeitnah diese Redepflicht auszuüben, nicht immer ganz klar ist. Ebenso gibt es neben der gesetzlichen Redepflicht noch weitere Meldepflichten, die wir als Abschlussprüfer einhalten müssen.

Nachlese | 3. iwp-Roadshow by Young Professionals | Mi., 12.11.2025

Moderne Führung im Wandel: Die 3. iwp-Roadshow by Young Professionals beleuchtet, wie Leadership in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld neu gedacht werden muss.
Am 12. November 2025 treffen sich junge Wirtschaftsprüfer:innen in Wien, um Impulse zu aktuellen Führungsfragen zu erhalten, sich auszutauschen und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Im Zentrum steht der Vortrag von Barbara Polster, die aus langjähriger Erfahrung zeigt, wie Persönlichkeitsentwicklung, Generationenwandel und Freude an Verantwortung zusammenwirken.

Nachlese | 25. iwp-Stammtisch Audit | Gebarungsprüfung in Österreich: Ein Begriff – unterschiedliche Vorgehensweisen | Mo., 08.09.2025

Die Grunddefinition einer Gebarungsprüfung als eine umfassende Prüfung der Finanzgebarung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit einer Organisation, die über eine reine Abschlussprüfung hinausgeht, ist den meisten unseres Berufsstandes bewusst.
Spannend wird es, wenn man die Gebarungsprüfung aus Sicht des Rechnungshofes, der Revisionsverbände und der Wirtschaftsprüfer:innen betrachtet.

Anwendungsbereiche der Begriffe PIE und PTE (IESBA CoE) in Österreich

Der IESBA Code of Ethics (CoE) knüpft bestimmte Unabhängigkeitserfordernisse daran, ob das geprüfte Unternehmen eine Public Interest Entity (PIE, Unternehmen von öffentlichem Interesse) ist. Für die Prüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2024 begonnen haben, wurde die PIE-Definition neu gefasst.

Gemäß CoE 400.18 ist in der Anwendung dieser Definition einer lokalen gesetzlichen Begriffsbestimmung Rechnung zu tragen. IESBA hat im März 2025 dazu folgendes klargestellt: Wenn der PIE-Begriff im lokalen Recht definiert ist, ist ein solches PIE, und nur ein solches, ein PIE iSd CoE .

Das bedeutet: In Österreich sind für die Zwecke der (freiwilligen) Anwendung der Unabhängigkeitsbestimmungen des CoE PIEs ausschließlich diejenigen Unternehmen, die (EU-)PIEs gemäß § 189a Ziff 1 UGB sind.