74. iwp-Mitgliederversammlung Di, 21-04-2026, 9:00 Uhr
Die Mitgliederversammlung findet online statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Nachlese
Die Mitgliederversammlung findet online statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Bundesregierung plant noch in diesem Jahr eine Novelle des Rechts der Unternehmensberichterstattung, die im Zeichen der Deregulierung und der Beseitigung historisch gewachsener Unstimmigkeiten stehen soll. Dr. Dietmar Dokalik (Leiter der Abt I 7 im BMJ) informiert uns dazu aus erster Hand.
Die Redepflicht verpflichtet Abschlussprüfer gemäß § 273 UGB, unverzüglich über bestimmte Tatsachen zu berichten, die für das geprüfte Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Die Tatbestände sind im Gesetz definiert, aber die Praxis zeigt, dass die Abgrenzung, welche Sachverhalte hier genau darunterfallen und wann genau bzw wie genau zeitnah diese Redepflicht auszuüben, nicht immer ganz klar ist. Ebenso gibt es neben der gesetzlichen Redepflicht noch weitere Meldepflichten, die wir als Abschlussprüfer einhalten müssen.
Das BMJ hat im Rahmen einer Stakeholderrunde Mitte März die Omnibus-Rechtsakte der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der CSRD/ Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie deren geplante Umsetzung vorgestellt. Anschließend hat das BMJ die KSW und andere Interessensvertreter eingeladen, dazu inhaltlich Stellung zu nehmen, und zwar vorwiegend zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Institut für Facharbeit hat gemeinsam mit Vertretern des iwp eine Stellungnahme zu Vorschlägen des BMJ über die Umsetzung der Omnibus-Rechtsakte ausgearbeitet.
Gemeinsam mit der KSW laden wir Euch zur exklusiven Filmvorführung von „Without Question“ ein – einem Lehrfilm der ICAEW, der die Herausforderungen der Wirtschaftsprüfung auf überraschend unterhaltsame Weise beleuchtet.
Die Redepflicht verpflichtet Abschlussprüfer gemäß § 273 UGB, unverzüglich über bestimmte Tatsachen zu berichten, die für das geprüfte Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Die Tatbestände sind im Gesetz definiert, aber die Praxis zeigt, dass die Abgrenzung, welche Sachverhalte hier genau darunterfallen und wann genau bzw wie genau zeitnah diese Redepflicht auszuüben, nicht immer ganz klar ist. Ebenso gibt es neben der gesetzlichen Redepflicht noch weitere Meldepflichten, die wir als Abschlussprüfer einhalten müssen.
Das war die 42. iwp-Fachtagung 2025….
Moderne Führung im Wandel: Die 3. iwp-Roadshow by Young Professionals beleuchtet, wie Leadership in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld neu gedacht werden muss.
Am 12. November 2025 treffen sich junge Wirtschaftsprüfer:innen in Wien, um Impulse zu aktuellen Führungsfragen zu erhalten, sich auszutauschen und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Im Zentrum steht der Vortrag von Barbara Polster, die aus langjähriger Erfahrung zeigt, wie Persönlichkeitsentwicklung, Generationenwandel und Freude an Verantwortung zusammenwirken.
Rechnungslegung – Abschlussprüfung – Steuern, Herausforderungen durch KI
Die Grunddefinition einer Gebarungsprüfung als eine umfassende Prüfung der Finanzgebarung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit einer Organisation, die über eine reine Abschlussprüfung hinausgeht, ist den meisten unseres Berufsstandes bewusst.
Spannend wird es, wenn man die Gebarungsprüfung aus Sicht des Rechnungshofes, der Revisionsverbände und der Wirtschaftsprüfer:innen betrachtet.
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen
Schwarzenbergplatz 4
Haus der Industrie
1030 Wien
+43 (0) 660 2623 000
office(at)iwp.or.at
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