FACHGUTACHTEN | RICHTLINIEN | STELLUNGNAHMEN
Prüfung Einzelfragen und Arbeitshilfen
Prüfung Einzelfragen und Arbeitshilfen
KFS/PE 1 | Rahmenkonzept zu Auftragsarten
Stellungnahme Rahmenkonzept zu Auftragsarten
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 3. März 2014 als Stellungnahme KFS/PE 1 , zuletzt überarbeitet im März 2020; von der Abschlussprü-feraufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
Arbeithilfe: Beispielfälle zu den einzelnen Auftragsarten
Liste mit Beispielfällen zu den einzelen Auftragsarten (und jeweiligen fachlichen Regelungen). Stand 2. März 2020
KFS/PE 11 | Durchführung von Arbeiten in Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Comfort Letters
Empfehlung: IWP/PE 11
Empfehlung für die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Comfort Letter
(Fassung vom September 2003, zuletzt überarbeitet im September 2014, redaktionell überarbeitet im Oktober 2017)
Liste der Anlagen im Dokument:
– Anlage 1
Schema für Auftragsschreiben (Engagement Letter)
– Anlage 2
2.1. Muster einer Vollständigkeitserklärung des Emittenten in Deutsch (Comfort Letter)
2.2. Muster einer Vollständigkeitserklärung des Emittenten in Englisch (Comfort Letter)
– Anlage 3
3.1. Muster eines Request Letter in Deutsch
3.2. Muster eines Request Letter in Englisch
– Anlage 4
4.1. Muster eines Comfort Letter in Deutsch
4.2. Muster eines Comfort Letter in Deutsch (Variante 135 Tage abgelaufen)
4.3. Muster eines Comfort Letter in Englisch
4.4. Muster eines Comfort Letter in Englisch (Variante 135 Tage abgelaufen)
– Anlage 5
5.1. Muster eines Bring Down Letter in Deutsch
5.2. Muster eines Bring Down Letter in Englisch
– Anlage 6
6.1. Muster eines Bestätigungsschreibens des Konsortialführers in Deutsch (keine Übersetzung)
6.2. Muster eines Bestätigungsschreibens des Konsortialführers in Englisch
KFS/PE 13 | Stellungnahme zur Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine Pflichtprüfung gem § 268 UGB sind
Stellungnahme zur Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine Pflichtprüfungen gemäß § 268 UGB sind
(7. Juni 2006, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juli 2024; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
IWP/PE 14 | Prüfung bei ausgelagerten Funktionen
Richtlinie über die Prüfung bei ausgelagerten Funktionen
(3. September 2012; zuletzt redaktionell überarbeitet im Oktober 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde genehmigt)
Die Richtlinie enthält folgende Anhänge:
Anhang 1: Muster Auftragsschreiben
Anhang 2: Muster Bestätigung Typ 1 (uneingeschränkt)
Anhang 3: Muster Bestätigung Typ 2 (uneingeschränkt)
Anhang 4: Muster einer Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Dienstleistungsorganisation
Anhang 5: Muster einer Beschreibung des Dienstleistungssystems
Anhang 6: Muster Berichtsbestandteil 4 (Typ 2)
Anhang 7: Muster Vollständigkeitserklärung
Anhang 8: Muster Update-Letter (ohne Änderung des Systems)
IWP/PE 15 | Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß § 274 UGB des Abschlussprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds)
Empfehlung zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß § 274 UGB des Abschlussprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds).
(IWP/PE 15, Juli 2010, zuletzt überarbeitet im Dezember 2020)
KFS/PE 16 | Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie zur Formulierung eines Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 125 BörseG 2018
Empfehlung zum Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie zur Formulierung eines Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 125 BörseG 2018.
(10. September 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
Verkürzter IFRS Konzernzwischenabschluss – Bericht über die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
(10. September 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
Vollständiger IFRS Konzernzwischenabschluss – Bericht über die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses
(10. September 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
KFS/PE 18 | Ausgewählte Fragen zur Redepflicht gemäß dem UGB und anderen anlassbezogenen Berichtspflichten des Abschlussprüfers
Stellungnahme über ausgewählte Fragen zur Redepflicht gemäß dem UGB und anderen anlassbezogenen Berichtspflichten des Abschlussprüfers.
(9. Dezember 2009, zuletzt überarbeitet im November 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
KFS/PE 19 | Grundsätzen und Einzelfragen im Zusammenhang mit den für Abschlussprüfungen geltenden Unabhängigkeitsvorschriften
Fachgutachten: KFS/PE 19 | 11/2023
Fachgutachten zu Grundsätzen und Einzelfragen im Zusammenhang mit den für Abschlussprüfungen geltenden Unabhängigkeitsvorschriften.
(22. März 2017, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2023; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
KFS/PE 19a | Honorarbegrenzung für Nichtprüfungsleistungen bei PIEs
Fragen im Zusammenhang mit der Honorarbegrenzung für Nichtprüfungsleistungen bei PIEs („Fee Cap“) gemäß Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 23. Sep-tember 2019 als Stellungnahme KFS/PE 19a; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt).
Anwendungszeitpunkt
Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, für die die Vorschriften des Art. 4 Abs. 2 AP-VO anzuwenden sind (vgl. Abschnitt 2.10.).
KFS/PE 19b | Personenbezogene Rotation gem § 271a UGB und Art. 17 Abs. 7 AP-VO
Stellungnahme: KFS/PE 19b
Stellungnahme zu Fragen im Zusammenhang mit der personenbezogenen Rotation gemäß § 271a UGB und Art. 17 Abs. 7 AP-VO
( beschlossen vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision am 24. März 2020 als Stellungnahme KFS/PE 19b).
Anwendungszeitpunkt
Diese Stellungnahme ist auf Abschlussprüfungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2020 beginnen.
IWP/PE 20 | Verpflichtung des Abschlussprüfers gemäß § 275 Abs 1 UGB zur Weitergabe von Informationen an den nachfolgenden Abschlussprüfe
Stellungnahme zur Verpflichtung des Abschlussprüfers gemäß § 275 Abs 1 UGB zur Weitergabe von Informationen an den nachfolgenden Abschlussprüfer.
(April 2010, zuletzt überarbeitet im Jänner 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
Diese Arbeitshilfen sind Bestandteil der Anlagen der „Mustervorlage für ein Handbuch zur Qualitätssicherung im Prüfungsbetrieb“.
KFS/PE 21 | Ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer
Fachgutachten zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer
(beschlossen in der Sitzung des ehemaligen Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 29. Juni 2010 als Fachgutachten KFS/PE 21, zuletzt redaktionell überarbeitet im April 2023)
Vollständigkeitserklärung: ISA 580/KFS VE 8
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Jahresabschlüssen von Privatstiftungen (überarbeitete Fassung beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 25. November 2013, zuletzt überarbeitet im November 2020)
Download des Dokumentes im Portal der KSW .
Bestätigungsvermerk: ISA 700/PG 3 (2020)/KFS BV 3
Muster für einen Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung eines Jahresabschlusses einer Privatstiftung samt Lagebericht
(vom Fachsenat für Unternehmensrecht beschlossen am 12.9.2016, überarbeitet im Oktober 2020)
Download des Dokumentes im Portal der KSW.
KFS/PE 22 | Prüfung von Vereinen
Fachgutachten zur Prüfung von Vereinen (9. Juli 2012, zuletzt redaktionell überarbeitet im April 2023)
Vollständigkeitserklärung: ISA 580/KFS VE 6a
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Vereinen nach § 21 Vereinsgesetz
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 10. Dezember 2008, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2020)
Vollständigkeitserklärung: ISA 580/KFS VE 6b
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Vereinen nach § 22 Vereinsgesetz
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 10. Dezember 2008, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2016)
Bestätigungsvermerk: ISA 700/PG 3 (2017)/KFS BV 4
Muster für einen Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung eines Jahresabschlusses eines großen Vereins
(vom Fachsenat für Unternehmensrecht beschlossen am 12.9.2016, überarbeitet im September 2017)
Auf Prüfungen von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, anwendbar.
KFS/PE 23 | Durchführung von Prüfungen über die Vergabe eines Spendengütesiegels
Stellungnahme über die Durchführung von Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (9. Juli 2012, zuletzt überarbeitet im Mai 2024)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 3a
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 1: eine Pflichtprüfung oder freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses bzw der Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht liegt vor) (April 2021)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 3b
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 2: Verein nach § 21 VerG, eine freiwillige Prüfung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht liegt nicht vor) (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 25. November 2013, überarbeitet im April 2021)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 3c
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 3: Vereine nach § 22 Abs 1 VerG, eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses liegt nicht vor) (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 25. November 2013, zuletzt überarbeitet im April 2021)
KFS/PE 24 | Durchführung von Prüfungen nach § 4a Abs. 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit
Stellungnahme zur Durchführung von Prüfungen nach § 4a Abs. 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit
(beschlossen in der Sitzung des ehemaligen Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision
am 3. Dezember 2012 als Stellungnahme KFS/PE 24, zuletzt redaktionell überarbeitet im April
2023)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 2a
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 1 EStG 1988
(30. November 2011, zuletzt überarbeitet im September 2017)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 2b
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 2 EStG 1988
(30. November 2011, zuletzt überarbeitet im September 2017)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 2c
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 3 EStG 1988
(30. November 2011, zuletzt überarbeitet im September 2017)
KFS/PE 25 | Ausgewählte Fragen bei der Prüfung von Rechenschaftsberichten nach dem Parteiengesetz 2012
(beschlossen in der Sitzung des ehemaligen Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 24. Juni 2015 als Stellungnahme KFS/PE 25, zuletzt redaktionell überarbeitet im September 2024)
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Stellungsnahme:
Anlage 1: Muster eines Anbotschreibens zur Durchführung der Prüfung des Rechenschaftsberichts gemäß § 5 Abs. 2 Parteiengesetz 2012 (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im April 2018)
Anlage 2: Muster für einen Bericht der unabhängigen Wirtschaftsprüfer zum Rechenschaftsbericht einer Partei (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im Juni 2019)
Anlage 3: Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Rechenschaftsberichts gemäß § 5 Parteiengesetz 2012 (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im Juni 2019)
Anlage 4: Muster einer Vollständigkeitserklärung für Abgeordnete / Wahlwerber (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im September 2024)
KFS/PE 26 | Prüfungen von Einrichtungen nach dem BStFG 2015
Fachgutachten: KFS/PE 26
Fachgutachten zur Prüfung von Einrichtungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
(beschlossen in der Sitzung des ehemaligen Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 18. Juni 2019 als Fachgutachten KFS/PE 26 (Neufassung der aufgehobenen Stellungnahme KFS/PE 26), redaktionell überarbeitet im April 2023)
KFS/PE 27 | Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen
Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen
beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 26. November 2015 als Stellungnahme KFS/PE 27, zuletzt überarbeitet im Juni 2022; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt.
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat die Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen (KFS/PE 27) auf Basis der aktuellen International Standards on Auditing (ISAs) aktualisiert. Diese Stellungnahme gibt die Überlegungen des Fachsenats zur Berücksichtigung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstandes im Rahmen der Prüfungsdurchführung wieder (so genannte verhältnismäßige Prüfungsdurchführung) und soll in erster Linie Abschlussprüfer bei der Durchführung von Abschlussprüfungen nach dem Fachgutachten KFS/PG 1 (Rz 4) unterstützen.
Die wesentlichen Anpassungen in der Stellungnahme KFS/PE 27 betreffen:
Die Aktualisierung wurde am 8. November 2022 veröffentlicht.
Die vorgnommenen Änderungen im Detail sind im Portal der KSW (Login im Portal der KSW erforderlich) abrufbar.
KFS/PE 28 | Ausgewählte Fragen gesonderter Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten
Stellungnahme zu ausgewählten Fragen bei der gesonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten ( (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 26. September 2018 als Stellungnahme KFS/PE 28, überarbeitet im Juni 2020).
Neben terminologischen Anpassungen an das Fachgutachten über die Durchführung von sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) erfolgten inhaltliche Nachschärfungen und Klarstellungen zu den Prüfungshandlungen und zur Berichterstattung.
KFS/PE 29 | Erstellung eines Gutachtens zum Steuerkontrollsystem gemäß §§ 153b Abs. 4 Z 4 und 153f Abs. 5 BAO
Fachgutachten über die Erstellung eines Gutachtens zum Steuerkontrollsystem gemäß §§ 153b Abs. 4 Z 4 und 153f Abs. 5 BAO
(beschlossen vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision am 5. Juni 2019 und vom Fachsenat für Steuerrecht am 4. Juni 2019 als Fachgutachten KFS/PE 29, redaktionell überarbeitet im Jänner 2021)
KFS/PE 30 | Prüfung der Vorkehrungen zur Einhalung der Bestimmungen zur GWP
Stellungnahme zur Vorgehensweise bei der Prüfung der Vorkehrungen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß §§ 102 ff. WTBG 2017 (8. Oktober 2019)
KFS/PE 31 | Einzelfragen iZm der elektronischen Unterfertigung
Stellungnahme zu Einzelfragen im Zusammenhang mit der Datierung und (elektronischen) Unterfertigung von bestimmten Berichten und Unterlagen sowie deren Ausfertigung im Rahmen der Abschlussprüfung
(beschlossen in der Sitzung des ehemaligen Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 4. Oktober 2021 als Stellungnahme KFS/PE 31, redaktionell überarbeitet im April 2023)
KFS/PE 32 | Prüfung sonstiger Unternehmensberichte
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat eine neue Stellungnahme zur Prüfung sonstiger Unternehmensberichte (KFS/PE 32) erarbeitet.
Die Stellungnahme wurde in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 20. Juni 2022 als Stellungnahme KFS/PE 32 beschlossen und von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt.
Diese Stellungnahme erläutert die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Unternehmensberichten (Vergütungsbericht, gesonderter nichtfinanzieller Bericht, Corporate Governance–Bericht, Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen, Jahresfinanzbericht sowie
Ertragsteuerinformationsbericht).
Diese Stellungnahme ist auf sonstige Unternehmensberichte über Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2022 enden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.