Aus- und Fortbildung

43. Fachtagung 2026 | Fr., 16. und Sa., 17. Oktober 2026

Herzliche Einladung zur 43. iwp-Fachtagung 2026. Die Fachtagung wird auch heuer wieder hybrid abgehalten. Weiter zur Anmeldung.

iwp-Journal 2 | 2026

Top-Themen: Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes, aktuelle Gesetzgebungsvorhaben sowie Einsatz von KI in der Abschlussprüfung.

28. iwp-Stammtisch Audit | Berichterstattung zu Abschlussprüfungen in 2026/27: (KFS/PG 2, KFS/PG 3 und KFS/PE31) | Mo., 29.06.2026

Auf Grund des NabeG und anderer Gesetze ergeben sich für die Prüfungen der kommenden Saison mehrere Änderungen, die die Berichterstattung wesentlich beeinflussen werden. Außerdem werden Überarbeitungen zum Anlass genommen weitere Grundlagen neu zu diskutieren – insbesondere betreffend Prüfungsbericht. Zu all dem ist eine rechtzeitige Vorbereitung hilfreich.

iwp-Journal 1 | 2026

Die Top-Themen der Ausgabe: 3×3 Vorschläge zur Entbürokratisierung zum Gesellschaftsrecht, zur Rechnungslegung und zur Abschlussprüfung sowie Berufsrecht: Die WTBG-Novelle und der Weg zur Nachhaltigkeitsprüfer:in

Nachlese |27. iwp-Stammtisch Audit | Das neue Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) | Mo., 02.03.2026

Die Redepflicht verpflichtet Abschlussprüfer gemäß § 273 UGB, unverzüglich über bestimmte Tatsachen zu berichten, die für das geprüfte Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Die Tatbestände sind im Gesetz definiert, aber die Praxis zeigt, dass die Abgrenzung, welche Sachverhalte hier genau darunterfallen und wann genau bzw wie genau zeitnah diese Redepflicht auszuüben, nicht immer ganz klar ist. Ebenso gibt es neben der gesetzlichen Redepflicht noch weitere Meldepflichten, die wir als Abschlussprüfer einhalten müssen.

iwp-Journal 4 | 2025

Die Top-Themen der Ausgabe: 42. iwp-Fachtagung 2025, 3. iwp-Roadshow, Künstliche Intelligenz in der Abschlussprüfung

Nachlese | 26. iwp-Stammtisch Audit | Redepflicht des Abschlussprüfers – und andere Meldepflichten | Mo., 01.12.2025

Die Redepflicht verpflichtet Abschlussprüfer gemäß § 273 UGB, unverzüglich über bestimmte Tatsachen zu berichten, die für das geprüfte Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Die Tatbestände sind im Gesetz definiert, aber die Praxis zeigt, dass die Abgrenzung, welche Sachverhalte hier genau darunterfallen und wann genau bzw wie genau zeitnah diese Redepflicht auszuüben, nicht immer ganz klar ist. Ebenso gibt es neben der gesetzlichen Redepflicht noch weitere Meldepflichten, die wir als Abschlussprüfer einhalten müssen.