KSW-PRL 2022 veröffentlicht
Veröffentlichung der KSW-PRL 2022, welche am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt.
Abschlussprüfung
Veröffentlichung der KSW-PRL 2022, welche am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) der IFAC hat das 2021 IAASB-Handbuch veröffentlicht. Das dreibändige Werk steht zum kostenlosten Download bereit!
https://www.iaasb.org/standards-pronouncements
Die aktualisierte Fassung des Hanbuches 2021 erscheint voraussichtlicht im Jänner 2023
Schwerpunkt dieser Ausgabe sind die Kurzbeiträge aller Referate der 39. iwp-Fachtagung 2022.
Der Schwerpunkt des 14. „iwp-Stammtisch Audit“ lautet: „Wichtiges zum Jahresende“.
Programm | Vortragsfolien | Kontakdaten
Mehr als 150 Kollegen waren dabei!
Prüfung Einzelfragen und Arbeitshilfen
KFS/PE 1 | Rahmenkonzept zu Auftragsarten
Stellungnahme Rahmenkonzept zu Auftragsarten
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 3. März 2014 als Stellungnahme KFS/PE 1 , zuletzt überarbeitet im März 2020; von der Abschlussprü-feraufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
Arbeithilfe: Beispielfälle zu den einzelnen Auftragsarten
Liste mit Beispielfällen zu den einzelen Auftragsarten (und jeweiligen fachlichen Regelungen). Stand 2. März 2020
KFS/PE 11 | Durchführung von Arbeiten in Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Comfort Letters
Empfehlung für die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Comfort Letter
(Fassung vom September 2003, zuletzt überarbeitet im September 2014, redaktionell überarbeitet im Oktober 2017)
– Anlage 1
Schema für Auftragsschreiben (Engagement Letter)
– Anlage 2
2.1. Muster einer Vollständigkeitserklärung des Emittenten in Deutsch (Comfort Letter)
2.2. Muster einer Vollständigkeitserklärung des Emittenten in Englisch (Comfort Letter)
– Anlage 3
3.1. Muster eines Request Letter in Deutsch
3.2. Muster eines Request Letter in Englisch
– Anlage 4
4.1. Muster eines Comfort Letter in Deutsch
4.2. Muster eines Comfort Letter in Deutsch (Variante 135 Tage abgelaufen)
4.3. Muster eines Comfort Letter in Englisch
4.4. Muster eines Comfort Letter in Englisch (Variante 135 Tage abgelaufen)
– Anlage 5
5.1. Muster eines Bring Down Letter in Deutsch
5.2. Muster eines Bring Down Letter in Englisch
– Anlage 6
6.1. Muster eines Bestätigungsschreibens des Konsortialführers in Deutsch (keine Übersetzung)
6.2. Muster eines Bestätigungsschreibens des Konsortialführers in Englisch
KFS/PE 13 | Stellungnahme zur Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine Pflichtprüfung gem § 268 UGB sind
Stellungnahme zur Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine Pflichtprüfungen gemäß § 268 UGB sind
(7. Juni 2006, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juni 2015; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
IWP/PE 14 | Prüfung bei ausgelagerten Funktionen
Richtlinie über die Prüfung bei ausgelagerten Funktionen
(3. September 2012; zuletzt redaktionell überarbeitet im Oktober 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde genehmigt)
Die Richtlinie enthält folgende Anhänge:
Anhang 1: Muster Auftragsschreiben
Anhang 2: Muster Bestätigung Typ 1 (uneingeschränkt)
Anhang 3: Muster Bestätigung Typ 2 (uneingeschränkt)
Anhang 4: Muster einer Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Dienstleistungsorganisation
Anhang 5: Muster einer Beschreibung des Dienstleistungssystems
Anhang 6: Muster Berichtsbestandteil 4 (Typ 2)
Anhang 7: Muster Vollständigkeitserklärung
Anhang 8: Muster Update-Letter (ohne Änderung des Systems)
IWP/PE 15 | Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß § 274 UGB des Abschlussprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds)
Empfehlung zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß § 274 UGB des Abschlussprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds).
(IWP/PE 15, Juli 2010, zuletzt überarbeitet im Dezember 2020)
KFS/PE 16 | Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie zur Formulierung eines Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 125 BörseG 2018
Empfehlung zum Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie zur Formulierung eines Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 125 BörseG 2018.
(10. September 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
Verkürzter IFRS Konzernzwischenabschluss – Bericht über die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
(10. September 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
Vollständiger IFRS Konzernzwischenabschluss – Bericht über die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses
(10. September 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
KFS/PE 18 | Ausgewählte Fragen zur Redepflicht gemäß dem UGB und anderen anlassbezogenen Berichtspflichten des Abschlussprüfers
Stellungnahme über ausgewählte Fragen zur Redepflicht gemäß dem UGB und anderen anlassbezogenen Berichtspflichten des Abschlussprüfers.
(9. Dezember 2009, zuletzt überarbeitet im November 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
KFS/PE 19 | Grundsätzen und Einzelfragen im Zusammenhang mit den für Abschlussprüfungen geltenden Unabhängigkeitsvorschriften
Fachgutachten zu Grundsätzen und Einzelfragen im Zusammenhang mit den für Abschlussprüfungen geltenden Unabhängigkeitsvorschriften.
(22. März 2017, zuletzt redaktionell überarbeitet im Oktober 2021; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
Das bestehende Fachgutachten zu Grundsätzen und Einzelfragen im Zusammenhang mit den für Abschlussprüfungen geltenden Unabhängigkeitsvorschriften (KFS/PE 19) wurde in den Erläuterungen zu Randzahl 60 um einen Verweis auf Abschnitt 2.3.6. des IDW-Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers sowie auf die
iwp-Arbeitshilfe zur Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durch den Prüfungsausschuss ergänzt
KFS/PE 19a | Honorarbegrenzung für Nichtprüfungsleistungen bei PIEs
Fragen im Zusammenhang mit der Honorarbegrenzung für Nichtprüfungsleistungen bei PIEs („Fee Cap“) gemäß Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 23. Sep-tember 2019 als Stellungnahme KFS/PE 19a; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt).
Anwendungszeitpunkt
Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, für die die Vorschriften des Art. 4 Abs. 2 AP-VO anzuwenden sind (vgl. Abschnitt 2.10.).
KFS/PE 19b | Personenbezogene Rotation gem § 271a UGB und Art. 17 Abs. 7 AP-VO
Stellungnahme: KFS/PE 19b
Stellungnahme zu Fragen im Zusammenhang mit der personenbezogenen Rotation gemäß § 271a UGB und Art. 17 Abs. 7 AP-VO
( beschlossen vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision am 24. März 2020 als Stellungnahme KFS/PE 19b).
Anwendungszeitpunkt
Diese Stellungnahme ist auf Abschlussprüfungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2020 beginnen.
IWP/PE 20 | Verpflichtung des Abschlussprüfers gemäß § 275 Abs 1 UGB zur Weitergabe von Informationen an den nachfolgenden Abschlussprüfe
Stellungnahme zur Verpflichtung des Abschlussprüfers gemäß § 275 Abs 1 UGB zur Weitergabe von Informationen an den nachfolgenden Abschlussprüfer.
(April 2010, zuletzt überarbeitet im Jänner 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
Diese Arbeitshilfen sind Bestandteil der Anlagen der „Mustervorlage für ein Handbuch zur Qualitätssicherung im Prüfungsbetrieb“.
KFS/PE 21 | Ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer
Fachgutachten zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer
(29. Juni 2010, zuletzt redaktionell überarbeitet im März 2022)
Vollständigkeitserklärung: ISA 580/KFS VE 8
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Jahresabschlüssen von Privatstiftungen (überarbeitete Fassung beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 25. November 2013, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2016)
Bestätigungsvermerk: ISA 700/PG 3 (2017)/KFS BV 3
Muster für einen Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung eines Jahresabschlusses einer Privatstiftung samt Lagebericht
(vom Fachsenat für Unternehmensrecht beschlossen am 12.9.2016, überarbeitet im Oktober 2020)
KFS/PE 22 | Prüfung von Vereinen
Fachgutachten zur Prüfung von Vereinen (9. Juli 2012, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
Vollständigkeitserklärung: ISA 580/KFS VE 6a
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Vereinen nach § 21 Vereinsgesetz
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 10. Dezember 2008, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2016)
Vollständigkeitserklärung: ISA 580/KFS VE 6b
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Vereinen nach § 22 Vereinsgesetz
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 10. Dezember 2008, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2016)
Bestätigungsvermerk: ISA 700/PG 3 (2017)/KFS BV 4
Muster für einen Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung eines Jahresabschlusses eines großen Vereins
(vom Fachsenat für Unternehmensrecht beschlossen am 12.9.2016, überarbeitet im September 2017)
Auf Prüfungen von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, anwendbar.
KFS/PE 23 | Durchführung von Prüfungen über die Vergabe eines Spendengütesiegels
Stellungnahme über die Durchführung von Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (9. Juli 2012, zuletzt überarbeitet im April 2021)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 3a
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 1: eine Pflichtprüfung oder freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses bzw der Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht liegt vor) (April 2021)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 3b
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 2: Verein nach § 21 VerG, eine freiwillige Prüfung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht liegt nicht vor) (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 25. November 2013, überarbeitet im April 2021)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 3c
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 3: Vereine nach § 22 Abs 1 VerG, eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses liegt nicht vor) (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 25. November 2013, zuletzt überarbeitet im April 2021)
KFS/PE 24 | Durchführung von Prüfungen nach § 4a Abs. 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit
Stellungnahme zur Durchführung von Prüfungen nach § 4a Abs. 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit
(3. Dezember 2012, zuletzt redaktionell überarbeitet im März 2020)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 2a
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 1 EStG 1988
(30. November 2011, zuletzt überarbeitet im September 2017)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 2b
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 2 EStG 1988
(30. November 2011, zuletzt überarbeitet im September 2017)
Vollständigkeitserklärung: PG 13/KFS VE 2c
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 3 EStG 1988
(30. November 2011, zuletzt überarbeitet im September 2017)
KFS/PE 25 | Ausgewählte Fragen bei der Prüfung von Rechenschaftsberichten nach dem Parteiengesetz 2012
Stellungnahme zu ausgewählten Fragen bei der Prüfung von Rechenschaftsberichten nach dem Parteiengesetz 2012
(24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im Juni 2019)
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Stellungsnahme:
Anlage 1: Muster eines Anbotschreibens zur Durchführung der Prüfung des Rechenschaftsberichts gemäß § 5 Abs. 2 Parteiengesetz 2012 (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im April 2018)
Anlage 2: Muster für einen Bericht der unabhängigen Wirtschaftsprüfer zum Rechenschaftsbericht einer Partei (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im Juni 2019)
Anlage 3: Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen des Rechenschaftsberichts gemäß § 5 Parteiengesetz 2012 (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im Juni 2019)
Anlage 4: Muster einer Vollständigkeitserklärung für Abgeordnete / Wahlwerber (24. Juni 2015, zuletzt überarbeitet im April 2018)
KFS/PE 26 | Prüfungen von Einrichtungen nach dem BStFG 2015
Fachgutachten: KFS/PE 26
Fachgutachten zur Prüfung von Einrichtungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 18. Juni 2019 als Fachgutachten KFS/PE 26 (Neufassung der aufgehobenen Stellungnahme KFS/PE 26)
KFS/PE 27 | Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen
Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen
beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 26. November 2015 als Stellungnahme KFS/PE 27, zuletzt überarbeitet im Juni 2022; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt.
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat die Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen (KFS/PE 27) auf Basis der aktuellen International Standards on Auditing (ISAs) aktualisiert. Diese Stellungnahme gibt die Überlegungen des Fachsenats zur Berücksichtigung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstandes im Rahmen der Prüfungsdurchführung wieder (so genannte verhältnismäßige Prüfungsdurchführung) und soll in erster Linie Abschlussprüfer bei der Durchführung von Abschlussprüfungen nach dem Fachgutachten KFS/PG 1 (Rz 4) unterstützen.
Die wesentlichen Anpassungen in der Stellungnahme KFS/PE 27 betreffen:
Die Aktualisierung wurde am 8. November 2022 veröffentlicht.
Die vorgnommenen Änderungen im Detail sind im Portal der KSW (Login im Portal der KSW erforderlich) abrufbar.
KFS/PE 28 | Ausgewählte Fragen gesonderter Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten
Stellungnahme zu ausgewählten Fragen bei der gesonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten ( (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 26. September 2018 als Stellungnahme KFS/PE 28, überarbeitet im Juni 2020).
Neben terminologischen Anpassungen an das Fachgutachten über die Durchführung von sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) erfolgten inhaltliche Nachschärfungen und Klarstellungen zu den Prüfungshandlungen und zur Berichterstattung.
KFS/PE 29 | Erstellung eines Gutachtens zum Steuerkontrollsystem gemäß §§ 153b Abs. 4 Z 4 und 153f Abs. 5 BAO
Fachgutachten über die Erstellung eines Gutachtens zum Steuerkontrollsystem gemäß §§ 153b Abs. 4 Z 4 und 153f Abs. 5 BAO
(beschlossen vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision am 5. Juni 2019 und vom Fachsenat für Steuerrecht am 4. Juni 2019 als Fachgutachten KFS/PE 29, redaktionell überarbeitet im Jänner 2021)
Auswirkungen COVID-19 auf die Abschlussprüfung
Fachliche Hinweise der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu den mit dem Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) verbundenen Auswirkungen auf die Abschlussprüfung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die AFRAC-Fachinformation zu COVID-19 (Link).
(beschlossen vom Präsidium der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer am 3. April 2020)
KFS/PE 30 | Prüfung der Vorkehrungen zur Einhalung der Bestimmungen zur GWP
Stellungnahme zur Vorgehensweise bei der Prüfung der Vorkehrungen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß §§ 102 ff. WTBG 2017 (8. Oktober 2019)
KFS/PE 31 | Einzelfragen iZm der elektronischen Unterfertigung
Stellungnahme zu Einzelfragen im Zusammenhang mit der Datierung und (elektronischen) Unterfertigung von bestimmten Berichten und Unterlagen sowie deren Ausfertigung im Rahmen der Abschlussprüfung
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 4. Oktober 2021 als Stellungnahme KFS/PE 31)
KFS/PE 32 | Prüfung sonstiger Unternehmesberichte
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat eine neue Stellungnahme zur Prüfung sonstiger Unternehmensberichte (KFS/PE 32) erarbeitet.
Die Stellungnahme wurde in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 20. Juni 2022 als Stellungnahme KFS/PE 32 beschlossen und von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt.
Diese Stellungnahme erläutert die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Unternehmensberichten (Vergütungsbericht, gesonderter nichtfinanzieller Bericht, Corporate Governance–Bericht, Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen, Jahresfinanzbericht sowie
Ertragsteuerinformationsbericht).
Diese Stellungnahme ist auf sonstige Unternehmensberichte über Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2022 enden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Prüfung Grundsatzfragen und Arbeitshilfen
KFS/PG 1 | Durchführung von Abschlussprüfungen
Fachgutachten: KFS/PG 1 | 06/2022
Fachgutachten zur Durchführung von Abschlussprüfungen
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 3. März 2014 als Neufassung des Fachgutachtens KFS/PG 1, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juni 2022.
Das Fachgutachten über die Durchführung von Abschlussprüfungen (KFS/PG 1) war aufgrund des ISA
315 (Revised 2019) zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
zu überarbeiten. Die vorgenommenen Anpassungen betreffen insbesondere den Abschnitt 3.3.3. Die überarbeitete Fassung von KFS/PG 1 ist auf die Prüfung von Abschlüssen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Die Anpassungen in KFS/PG1 im Detail und die aktuelle deutsche Übersetzung von ISA 315 (Revised 2019) stehen im Portal der KSW zum Download bereit.
KFS/PG 2 | Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach § 273 Abs 1 UGB
Fachgutachten: KFS/PG 2 | 06/2022
Fachgutachten über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach § 273 Abs. 1 UGB
(24. Juni 2009, zuletzt überarbeitet im Juni 2022; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt).
Die Anpassung betrifft die Aufnahme eines Verweises auf die neue Stellungnahme KFS/PE 32 in Rz 26 sowie Adaptierung der Überschrift in Abschnitt 4.3.1.). Die überarbeitete Fassung von KFS/PG 2 ist ab der Anwendung der Stellungnahme KFS/PE 32 anzuwenden.
Die Anpassungen in KFS/PG 2 im Detail stehen im Portal der KSW zum Download bereit.
KFS/PG 3 | Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB
Fachgutachten über die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB bei Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen
(10. Dezember 2008, zuletzt überarbeitetim April2021; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
Das Fachgutachten über die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB bei Abschlussprüfungen von Jahres– und Konzernabschlüssen (KFS/PG 3) wurde um einen neuen Abschnitt 7.5. – Bestätigungsvermerk bei Kleinstkapitalgesellschaften erweitert.
Bei Kleinstkapitalgesellschaften ergibt sich die Besonderheit, dass Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 221 Abs. 1a UGB gemäß § 242 Abs. 1 UGB keinen Anhang aufzustellen haben.
Gemäß § 242 Abs. 1 UGB besteht die gesetzliche Fiktion, dass der Jahresabschluss von Kleinstkapitalgesellschaften auch ohne weitere Angaben und Erläuterungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz– und Ertragslage vermittelt. Auf diese Besonderheit ist im Bestätigungsvermerk in Form eines sonstigen Sachverhalts hinzuweisen.
KSW-Arbeitshilfen: Muster für Bestätigungsvermerke
Die Muster der Bestätigungsvermerke wurden an die Änderungen in KFS/PG 3 angepasst.
Die Word-Dokumente sind im Portal der KSW abrufbar (Login erforderlich).
Das vorliegende Dokument stellt eine Sammlung von Standardfällen sowie von Beispielen zu besonderen Fällen von Bestätigungsvermerken dar. Diese iwp Arbeitshilfe dient als Unterstützung, bei der Formulierung des Bestätigungsvermerks. Die Beispielsammlung ist als Arbeitshilfe des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) zu verstehen, die unterschiedliche Anwendungsfälle darlegen soll. Sie beruht auf den Aussagen der International Standards on Auditing sowie der relevanten Fachgutachten. Die Beispiele sind im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen.
KFS/PG 4 | Bericht an den Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
Fachgutachten über Grundsätze und Einzelfragen zum zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(28. November 2016, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juni 2020; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
KFS/PG 10 | Prüfung des Lageberichts
Fachgutachten: KFS/PG 10
Fachgutachten über die Prüfung des Lageberichts
(15. März 2016, zuletzt überarbeitet im Juni 2017; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt).
Anwendungszeitpunkt:
Die vorliegende überarbeitete Fassung dieses Fachgutachtens ist auf die Prüfung von Lageberichten und Konzernlageberichten für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 2016 beginnen.
KFS/PG 11 | Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
Fachgutachten: KFS/PG 11, 11|2017
Fachgutachten über Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen (23. September 2009, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017).
Auf Prüfungen von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2016 enden, anwendbar.
Fachgutachten: KFS/PG11 Anhang 1
Beispiel für ein Auftragsbestätigungsschreiben („Engagement Letter“) zur Durchführung einer prüferischen Durchsicht
(23. September 2009, zuletzt redaktionell überarbeitet im März 2014)
Fachgutachten: KFS/PG11 Anhang 2
Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
(23. September 2009, zuletzt redaktionell bearbeitet im Juni 2015)
KFS/PG 13 | Durchführung von sonstigen Prüfungen
Fachgutachten: KFS/PG 13, 11|2019
Fachgutachten über die Durchführung von sonstigen Prüfungen
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 19. November 2019 als Neufassung des Fachgutachtens KFS/PG 13)
Muster 1: Bericht Spendenabsetzbarkeit
Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 8 Z 1 EStG 1988 [alternativ § 4a Abs. 8 Z 2 EStG 1988 oder § 4a Abs. 8 Z 3 EStG 1988 oder § 4a Abs. 8 Z 4 EStG 1988] (beschlossen am 19. September 2017)
Muster 2: Bericht Forschungsprämie
Bericht über die unabhängige Prüfung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c Abs. 9 lit. b EStG idF AbgÄG 2012 (beschlossen am 3. Dezember 2012; überarbeitet im Jänner 2013)
Die Arbeitshilfen beinhalten jeweils Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht, eine Vollständigkeitserklärung sowie einen Release Letter, und sollen als Unterstützung dienen, indem sie Möglichkeiten für die Gestaltung dieser Dokumente darlegen. Sie beruhen auf den nationalen fachlichen Regelungen und sind im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen.
Im Rahmen der Prüfung der Verschmelzung gemäß § 119 InvFG hat der Abschlussprüfer zu beurteilen, ob die beschlossenen Kriterien für die Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses den im Verschmelzungsplan enthaltenen Angaben entsprechen und ob das tatsächliche Umtauschverhältnis und die Barzahlung je Anteil zum Verschmelzungsstichtag rechnerisch richtig ermittelt wurde.
Version vom 3. Dezember 2020
Im Vorfeld der gerichtlichen Bestellung von Umgründungsprüfern wird vom Prüfer eine Unabhängigkeitserklärung gefordert. Seitens des Berufsstandes wurde in der Vergangenheit immer wieder eine uneinheitliche Praxis der Handelsgerichte in diesem Bereich festgestellt: Während in manchen Fällen die Gerichte den Prüfern eigene Fragebögen übermitteln, wird in anderen Fällen eine durch den zu bestellenden Prüfer selbst zu verfassende Bestätigung gefordert. Um dem Berufsstand für den Fall, dass seitens des Gerichts keine Fragebögen versendet werden, zu unterstützen, stellt das iwp eine einheitliche und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Mustervorlage zur Verfügung. Diese Vorlage betrifft Gründungs-, Spaltungs- und Restvermögensprüfungen.
Die Arbeitshilfe beinhalten jeweils Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht und eine Vollständigkeitserklärung.
Die Arbeitshilfe beinhalten jeweils Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht und eine Vollständigkeitserklärung.
Die Arbeitshilfe beinhalten jeweils Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht und eine Vollständigkeitserklärung.
Die Arbeitshilfe beinhalten jeweils Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht und eine Vollständigkeitserklärung.
Die Arbeitshilfe beinhalten jeweils Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht und eine Vollständigkeitserklärung.
Das vorliegende Dokument beinhaltet Vorlagen des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben und einen schriftlichen Bericht, die von einem Wirtschaftstreuhänder bei Aufträgen zur vereinsrechtlichen Rechnungsprüfung verwendet werden können. Die vereinsrechtliche Rechnungsprüfung ist eine sonstige Prüfungen gemäß KFS/PG 13.
KFS/PG 14 | Vereinbarte Untersuchungshandlungen
Fachgutachten: KFS/PG 14 , 11|2017
Prüfung-Grundsatzfragen Fachgutachten über vereinbarte Untersuchungshandlungen
(23. März 2011, zuletzt redaktionell überarbeitet im November 2017)
Auf Prüfungen von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2016 enden, anwendbar.
KSW-Musterschreiben: Musterschreiben OeKB (07/2013)
KSW-Bericht: Credit Claims (06/2022)
Muster für einen Bericht zu vereinbarten Untersuchungshandlungen in Zusammenhang mit Credit Claims (18. Juni 2019, zuletzt überarbeitet im Juni 2022)
Dieser Bericht ist für sämtliche Vor-Ort-Prüfungen, die ab dem Juli 2021 stattfinden, zu verwenden.
Eine Word-Version des Musterbrichtes ist im Mitgliederportal der KSW abrufbar.
Das vorliegende Dokument beinhaltet Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht, eine Vollständigkeitserklärung sowie einen Release Letter, die von einem Wirtschaftstreuhänder bei Aufträgen zu vereinbarten Untersuchungshandlungen verwendet werden können.
Das vorliegende Dokument beinhaltet Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben, einen schriftlichen Bericht sowie einen Release Letter, die von einem Wirtschaftstreuhänder bei Aufträgen zu vereinbarten Untersuchungshandlungen betreffend die Berechnung bestimmter Finanzkennzahlen verwendet werden können.
Das vorliegende Dokument beinhaltet Vorlagen für ein Angebots- bzw. Auftragsschreiben und einen schriftlichen Bericht, die von einem Wirtschaftstreuhänder bei Aufträgen zu vereinbarten Untersuchungshandlungen zur Bestätigung über den Betriebserfolg iSd § 231 UGB betreffend die Einmalzahlung verwendet werden können.
Investitionsprämie
Die Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ sieht in Abschnitt 6.4. vor, dass die von der Förderungsnehmerin bzw. dem Förderungsnehmer vorzulegende Abrechnung über die durchgeführten Investitionen in Bezug auf die Aktivierung der zur Förderung beantragten Investitionen
ab einer Zuschusshöhe von EUR 12.000 von einem Wirtschaftsprüfer / Steuerberater zu bestätigen ist.
Muster einer gutachterlichen Stellungnahme des Steuerberaters bzw. Wirtschafsprüfer
Die iwp „Vorlagen für Aufträge zu vereinbarten Untersuchungshandlungen betreffend die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen (09/2020)“ wurden durch die „Mustervorlagen betreffend Inverstionsprämien“ der KSW (Mitgliederinformation vom 14.12.2020) ersetzt.
KFS/PG 15 | Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen
Fachgutachten: KFS/PG 15 | 10/2021
Fachgutachten über die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen (28. November 2018, überarbeitet im Oktober 2021; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt).
In diesem Fachgutachten wird die Berufsauffassung dargelegt , wie Qualitätssicherungsprüfungen in Prüfungsbetrieben durch anerkannte Qualitätssicherungsprüfer (§ 26 APAG) gemäß §§ 24 ff. APAG durchzuführen sind. Das Fachgutachten behandelt in erster Linie die Durchführung einer QS -Prüfung bei Prüfungsbetrieben, in denen keine Jahres- oder Konzernabschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse geprüft werden. Darüber hinaus wird in Abschnitt 8. auf die Besonderheiten der QS-Prüfung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die der Inspektion unterliegen, eingegangen.
Anlage 1: Muster – Angebot/Auftrag Qualitätssicherungsprüfung
Anlage 2: Muster Vollständigkeitserklärung
Anlage 3: Risikobasierte Planung und Durchführung von QS-Prüfungen
Anlage 4: Einstufung von Mängeln
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen
Schwarzenbergplatz 4
Haus der Industrie
1030 Wien
+43 (0) 660 2623 000
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