Anwendungsbereiche der Begriffe PIE („Public Interest Entity“) und PTE („Publicly Traded Entity“) des IESBA CoE in Österreich
Im IESBA CoE wurde die Definition von PIEs geändert und bei der Prüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 begonnen haben, ist somit gem CoE einer lokalen gesetzlichen Begriffsbestimmung Rechnung zu tragen. Das bedeute für Österreich, dass für Zwecke der (freiwilligen) Anwendung der Unabhängigkeitsbestimmungen des CoE PIEs ausschließlich jene Unternehmen sind, die (EU-)PIEs gemäß § 189a Z 1 UGB sind.
Da im CoE auch der für die ISAs und ISQMs relevante Begriff „listed entity“ durch die weiter definierte PTE ersetzt wurde, besteht für das IAASB hier Anpassungsbedarf. Das IAASB verabschiedete daher im Dezember 2024 eine Neufassung der ISA- und ISQM Anpassungen die im Juni 2025 verabschiedet werden sollten. Danach sollte mit Wirkung für am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnende Perioden der Begriff „listed entity“ auch durch den Begriff PTE des CoE ersetzt werden. Auch hier soll die Konkretisierung im lokalen Recht der allgemeinen Umschreibung in einem zukünftigen ISQM 1.16 p und ISA 200.13 l vorgehen. Das bedeute für Österreich, dass für Zwecke der (freiwilligen) Anwendung der Unabhängigkeitsbestimmungen des CoE PTEs ausschließlich kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd § 189a Z 1 lit a UGB sind.