Anwendungsbereiche der Begriffe PIE und PTE (IESBA CoE) in Österreich

Der IESBA Code of Ethics (CoE) knüpft bestimmte Unabhängigkeitserfordernisse daran, ob das geprüfte Unternehmen eine Public Interest Entity (PIE, Unternehmen von öffentlichem Interesse) ist. Für die Prüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2024 begonnen haben, wurde die PIE-Definition neu gefasst.

Gemäß CoE 400.18 ist in der Anwendung dieser Definition einer lokalen gesetzlichen Begriffsbestimmung Rechnung zu tragen. IESBA hat im März 2025 dazu folgendes klargestellt: Wenn der PIE-Begriff im lokalen Recht definiert ist, ist ein solches PIE, und nur ein solches, ein PIE iSd CoE .

Das bedeutet: In Österreich sind für die Zwecke der (freiwilligen) Anwendung der Unabhängigkeitsbestimmungen des CoE PIEs ausschließlich diejenigen Unternehmen, die (EU-)PIEs gemäß § 189a Ziff 1 UGB sind.