Nachlese | 26. iwp-Stammtisch Audit | Redepflicht des Abschlussprüfers – und andere Meldepflichten | Mo., 01.12.2025
Die Redepflicht verpflichtet Abschlussprüfer gemäß § 273 UGB, unverzüglich über bestimmte Tatsachen zu berichten, die für das geprüfte Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Die Tatbestände sind im Gesetz definiert, aber die Praxis zeigt, dass die Abgrenzung, welche Sachverhalte hier genau darunterfallen und wann genau bzw wie genau zeitnah diese Redepflicht auszuüben, nicht immer ganz klar ist. Ebenso gibt es neben der gesetzlichen Redepflicht noch weitere Meldepflichten, die wir als Abschlussprüfer einhalten müssen.