Das iwp hat eine neue Arbeitshilfe „Musterbericht über die Pflichtprüfung einer konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anlehnung an KFS/PE 28“ entwickelt, die ab sofort auf der Website zum Download zur Verfügung steht.
Gemäß § 267a i.V.m. § 908 Abs. 2a UGB i.d.F. NaBeG haben Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen einer großen Gruppe sind und die Gruppe auf konsolidierter Basis am Abschlussstichtag mehr als EUR 450 Mio. Umsatzerlöse erzielt und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt, in den Konzernlagebericht eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung klar erkennbar in einem dafür vorgesehenen Abschnitt (Nachhaltigkeitserklärung) aufzunehmen.
Gemäß § 268 Abs. 1 Z 2 i.V.m. Abs. 3 UGB ist die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Abschlussprüfer oder durch einen anderen Wirtschaftsprüfer oder eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung) zu prüfen.
Im neuen Format unserer Musterberichte ist dieser Arbeitsbehelf mit einer Randleiste – die darauf hinweist, ob es sich bei den Textbausteinen um verpflichtende oder optionale Textbausteine handelt – sowie mit altbewährten Blautexthinweisen ergänzt.
Der Musterbericht ist auf gesetzliche Pflichtprüfungen von konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattungen für am oder nach dem 1.1.2026 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
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