Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Präsidenten jährlich mindestens einmal in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres einzuberufen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung findet zeitnah auch ein Fachvortrag  (Fortbildungsveranstaltung) statt.

Details zur Mitgliederversammlung finden Sie hier.