Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) hat folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes (bestehend aus dem Bericht des Präsidenten und dem Rechnungsabschluss) nach Anhörung des hierüber von den Rechnungsprüfern zu erstattenden Berichtes und
- Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Rechnungsprüfer,
- Wahl der Vereinsorgane (Vorstand, Rechnungsprüfer, Ehren- und Disziplinarrat)
- Beschlussfassung über die Höhe der Jahresbeiträge und allfälliger sonstiger Beiträge sowie Genehmigung des Voranschlages,
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der ordentlichen Mitglieder (letztere nur, wenn sie dem Vorstand mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung angezeigt werden)
- Beschlussfassung über Änderungen der Statuten und über die Auflösung des Vereines.
- Ernennung von fördernden Mitgliedern gemäß § 4 Absatz 5 und Ehrenmitgliedern gemäß § 4 Absatz 6 lit a.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Präsidenten jährlich mindestens einmal in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres einzuberufen. Die Unterlagen können im Mitgliederbereich (Anmeldung erforderlich) heruntergeladen werden.
Die Unterlagen der Mitgliederversammlungen der letzten Jahre stehen im Mitgliederbereich (Anmeldung erforderlich) zum Download zur Verfügung.
Die nächste Mitgliederversammlung ist für 11. April 2011 geplant.