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Home > Informationen > Die Tätigkeitsbereiche von Wirtschaftsprüfern

Die Tätigkeitsbereiche von Wirtschaftsprüfern

WEITERE TÄTIGKEITSBEREICHE

DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Dank ihrer praxisnahen Ausbildung, ihrer Rolle im modernen Geschäftsleben und ihrer intimen Kenntnis betrieblicher Strukturen besitzen Wirtschaftsprüfer umfangreiches betriebswirtschaftliches Know-how, das sie zu gefragten Beratern macht. Die Jahresabschlussprüfung bezieht sich zwar nicht auf das Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem (IKS), beide Bereiche würdigt der Abschlussprüfer jedoch im Rahmen seiner Prüfungsplanung bei Abschlussprüfungen. Daher ist er in diesen Bereichen ein profunder Gesprächspartner und anerkannter Berater. Die Unterstützung der Unternehmen bei Aufbau und Weiterentwicklung des unternehmensbezogenen Risikomanagements sowie die Erhebung, Analyse und Verbesserung des internen Kontrollsystems sind wesentliche Beratungsfelder eines Wirtschaftsprüfers.

Zahlreiche Wirtschaftsprüfer beraten auch darin, wie moderne Informationstechnologien in das Rechnungswesen von Unternehmen bzw. in betriebliche Controlling- Systeme integriert und laufend optimiert werden können. Sie sind als strategische Berater bei Existenzgründungen tätig und unterstützen Manager und Unternehmer beim Aufbau effi zienter betrieblicher Systeme, Prozesse und Strukturen.

Als Abschlussprüfer dürfen Wirtschaftsprüfer zwar nicht an der Einrichtung von Rechnungslegungsinformationssystemen federführend mitwirken, die Beratung im laufenden Betrieb, die Überprüfung der Einhaltung bestimmter Standards oder auch die Mithilfe bei der Dokumentation bestehender Systeme sind allerdings zulässige Beratungsleistungen.

Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit verfügt der Abschlussprüfer über tief reichendes Wissen zu den betrieblichen Abläufen und deren Abbildung im Rechnungswesen eines Unternehmens. Im Zusammenhang mit Sanierungsberatung sind Wirtschaftsprüfer somit optimal darauf vorbereitet, auch Fortbestandsprognosen zu erarbeiten bzw. an deren Erstellung mitzuwirken.

DIE GUTACHTERTÄTIGKEIT

Aufgrund ihrer Wirtschaftskompetenz sind Wirtschaftsprüfer geschätzte Gutachter in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen, etwa bei der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens und sonstigen Bewertungen für Abfindungen und Schadensermittlungen.

DIE SACHVERSTÄNDIGENTÄTIGKEIT

Wirtschaftsprüfer können auch als Sachverständige auf den Gebieten des Buchführungsund Bilanzwesens sowie auf jenen Gebieten herangezogen werden, zu deren Beurteilung Kenntnisse des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaftslehre erforderlich sind.

DIE TREUHANDSCHAFT

Wirtschaftsprüfer werden auch als Treuhänder eingesetzt. Dann obliegen ihnen die Verwaltung fremden Vermögens, die Betreuung von Kreditsicherheiten, das Halten von Gesellschaftsanteilen, die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten und die Befugnis, außergerichtliche Vergleiche durchzuführen. Gelegentlich sind Wirtschaftsprüfer auch als Insolvenz- und Ausgleichsverwalter, als Notgeschäftsführer bzw. Liquidatoren tätig. Wirtschaftsprüfer sind auch außerhalb von Treuhandschaften berechtigt, die Verwaltung fremden Vermögens – mit Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden – zu übernehmen. Hierbei sind insbesondere die für Wirtschaftsprüfer geltenden strengen Berufsgrund - sätze von Bedeutung, die eine uneigennützige Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben fordern.

DIE STEUERBERATUNG

Wie Steuerberater können auch Wirtschaftsprüfer Beratungsleistungen in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten erbringen. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Verfassung von Steuererklärungen, die Ausarbeitung von steuerlichen Gestaltungsvorschlägen sowie die Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren vor den zuständigen Behörden.

DIE BERATUNG IN AUSGEWÄHLTEN RECHTSFRAGEN

Wirtschaftsprüfer dürfen ihre Klienten auch in rechtlichen Fragen beraten, wenn es sich dabei um Angelegenheiten handelt, die mit ihren sonstigen Betreuungsaufgaben in einem direkten Zusammenhang stehen.

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