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Home > Informationen > Wirtschaftsprüfer als verlässliche Partner der Wirtschaft

Wirtschaftsprüfer als verlässliche Partner der Wirtschaft

VERTRAUEN & SICHERHEIT

Wirtschaftsprüfer sind in ihrer Rolle als Abschlussprüfer Personen des öffentlichen Vertrauens. Sie sind objektiv, unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und handeln eigenverantwortlich. Durch ihre Prüfungstätigkeit schützen sie die Interessen all derer, die auf die Richtigkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung eines Unternehmens vertrauen, die Eigentümer, Kunden, Lieferanten und die Öffentlichkeit. Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ist den strengen Regeln des Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetzes sowie des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes unterworfen.

Um Unternehmen sachgerecht prüfen zu können, müssen Wirtschaftsprüfer erkennen können, welche wirtschaftlichen Vorgänge sich in den Zahlen eines Unternehmens widerspiegeln. Sie eignen sich daher auch als Berater in allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen, etwa wenn Strukturen oder Abläufe eines Unternehmens optimiert werden sollen. Damit sich Prüfungs- und Beratungstätigkeit nicht überschneiden, sind Wirtschaftsprüfer verpfl ichtet, die beiden Aufgabenbereiche streng zu trennen.

Die Unabhängigkeit und Objektivität von Wirtschaftsprüfern in ihrer Aufgabe als Abschlussprüfer sind wesentliche Voraussetzungen für ein glaubwürdiges und vertrauensbildendes Urteil über die Finanzberichterstattung von Unternehmen. Nationale und internationale Regelungen stellen dafür einen umfassenden rechtlichen Rahmen bereit. Danach haben Abschlussprüfer jederzeit sicherzustellen, dass alle die Unabhängigkeit gefährdenden Risiken bzw. ein mögliches Eigeninteresse vermieden werden. Gegenüber den Aufsichtsorganen eines Unternehmens haben sie alle Umstände, die eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit bewirken könnten, offenzulegen. Der Aufsichtsrat bzw. (bei sehr großen Gesellschaften) dessen Prüfungsausschuss hat die Unabhängig keit des Abschlussprüfers laufend zu überwachen.

Werden Abschlussprüfer in andere, nicht die Prüfung betreffende Fragestellungen beim zu prüfenden Unternehmen einbezogen, wirkt sich dies grundsätzlich positiv auf die Qualität der Abschlussprüfung aus, insbesondere wenn sich die Kenntnis des Abschlussprüfers über das zu prüfende Unternehmen dadurch erweitert. Die geprüften Unternehmen profitieren umgekehrt vom Fachwissen und der Erfahrung des Abschlussprüfers. Der Österreichische Corporate Governance Kodex verlangt daher ausdrücklich eine Vorlage aller an das Management gerichteten Hinweise und Empfehlungen des Abschlussprüfers auch an den Aufsichtsrat. Gleiches gilt für den Bericht des Abschlussprüfers über die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des im Unternehmen eingerichteten Risikomanagementsystems. Die Beratungstätigkeit hat ihre Grenzen dort, wo Abschlussprüfer Sachverhalte prüfen, an deren Zustandekommen sie maßgeblich beteiligt waren (Selbstprüfung).

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