Arbeitshilfen zur Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen
gem. § 24 ff. APAG

 

Nach Veröffentlichung des Fachgutachtens KFS/PG15 durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) hat die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ des iwp mit finanzieller Unterstützung der KSW und in Abstimmung mit der APAB Arbeitshilfen für die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen gemäß § 24 ff. APAG ausgearbeitet.

Die Arbeitshilfen werden wie schon das „Handbuch zur Qualitätssicherung“ in einer Kooperation mit der KSW allen Mitgliedern des Berufsstandes zur Verfügung gestellt.

Die iwp Arbeitshilfen dienen dem Zweck, den Qualitätssicherungsprüfer bei der Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung gemäß  § 24 ff. APAG und der damit verbundenen Planung,  Dokumentation und Berichterstattung zu unterstützen. Ihre Anwendung ist optional und unverbindlich.

Die Arbeitshilfen sind aber auch als Orientierungshilfe für die Prüfbetriebe bei der Vorbereitung auf deren Qualitätssicherungsprüfung gedacht.

Für die Dokumentation der Einschätzungen und Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden Prüfprogramme vorgeschlagen.

Die Anwendung der in den einzelnen Prüfprogrammen angeführten Regelungsbereiche ist bei der Durchführung einer Qualitätssicherungsprüfung iSd § 24 Abs 4 und 5 APAG auf  Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls an die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Prüfungsbetriebs anzupassen. Abschnitt 1.5 des Handbuches enthält dazu Anmerkungen und weitere Hinweise.

Die Arbeitshilfen umfassen folgende Dokumente:

iwp-Arbeitshilfe: Handbuch (pdf)

Auf der Grundlage des Fachgutachtens über die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen (KFS/PG 15) dient diese iwp Arbeitshilfe dem Zweck, den Qualitätssicherungsprüfer (nachfolgend „QS-Prüfer“) bei der Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung gemäß § 24 ff. APAG (nachfolgend „QS-Prüfung“) und der damit verbundenen Berichterstattung zu unterstützen

Die einzelnen Phasen im Prüfungsablauf von der Planung, der Risikoerhebung und -einschätzung, der Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungsbereiche, der Einstufung der Feststellungen bis zur Berichterstattung werden praxisorientiert besprochen. Bei jedem Kapitel werden beispielhaft wesentliche Themenbereiche genannt, die bei der Überprüfung abzudecken sind.

Diese Arbeitshilfe dient der Prüfung und Dokumentation der

Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes sowie der
Angemessenheit der Regelungen zur Auftragsabwicklung.

Muster einer optionale Checkliste aller Unterlagen und Informationen, die uU für die Durchführung der QS-Prüfung erforderlich sind. Diese ist an die spezifischen Umstände des Prüfungsbetriebes anzupassen.

Das Dokument iwp Arbeitshilfen Qualitätssicherungsprüfungen Stand_190610  enthält alle Arbeitshilfen im pdf-Format. Zur leichteren Handhabung sind alle Kapitel mit Lesezeichen versehen. Die Excel-Dateien zur Dokumentation der Prüfungsbereiche sind im internen Bereich des iwp oder der KSW abrufbar. Nützliche Links zu den Arbeitshilfen APAG , KSW-PRL 2017 und KFS/PG15 .

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) hat einen „Musterbericht über die Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung gem. APAG“ (im Folgenden kurz „Musterprüfbericht“ genannt) sowie „Erläuterungen zum Musterprüfbericht“ erstellt und auf der Webseite der APAB veröffentlicht.

APAB Musterprüfbericht QSP_230213   AKTUALISIERT
APAB Erläuterungen zum Musterprüfbericht_230213 AKTUALISIERT 
APAB Musterprüfbericht QSP  Anlage A
APAB Musterprüfbericht QSP_Anlage B

Der Musterprüfbericht dient dem QS-Prüfer als Vorlage bzw. Arbeitshilfe für die Berichterstattung. Der Musterprüfbericht ist entsprechend der APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung idgF (nachfolgend „APAB-QPBV“) gegliedert und aufgebaut und enthält zudem vordefinierte Textbausteine bzw. Formulierungen, auf die der QS-Prüfer im Rahmen der Berichterstellung zurückgreifen kann. Der Aufbau sowie der Mindestumfang des schriftlichen Prüfberichts wird durch die APAB-QPBV geregelt. Die durch die Verordnung vorgegebene Struktur (Kapitel und Unterkapitel) ist zwingend einzuhalten.