Mitglieder
Die Satzung des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) unterscheidet folgende Arten der Mitgliedschaft (den genauen Wortlaut und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen enthält die Satzung):
Ordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder
Ehrenmitglieder
- Mitglieder, wegen ihrer besonderen Verdienste um das iwp oder wegen ihres die gesamtberuflichen Interessen der österreichischen Wirtschaftsprüfer in entscheidender Weise fördernden Verhaltens
- Senatoren, wegen ihrer besonderen Verdienste um die gesamtberuflichen Interessen der österreichischen Wirtschaftsprüfer oder anderen in entscheidender Weise fördernden Verhaltens
Mitglieder mit besonderen Qualifikationen
- Fördernde Mitglieder, die zur Förderung der Vereinszwecke beitragen
- Prüfungsbetriebe, die eine aufrechte Bescheinigung über die Teilnahme an der Externen Qualitätsüberwachung besitzen
Wenn Sie bei uns Mitglied werden möchten, können Sie mittels Formular einen Antrag an den Vorstand stellen.