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Mitglieder

Die Satzung des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) unterscheidet folgende Arten der Mitgliedschaft (den genauen Wortlaut und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen enthält die Satzung):

Ordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder

Ehrenmitglieder

  • Mitglieder, wegen ihrer besonderen Verdienste um das iwp oder wegen ihres die gesamtberuflichen Interessen der österreichischen Wirtschaftsprüfer in entscheidender Weise fördernden Verhaltens
  • Senatoren, wegen ihrer besonderen Verdienste um die gesamtberuflichen Interessen der österreichischen Wirtschaftsprüfer oder anderen in entscheidender Weise fördernden Verhaltens

Mitglieder mit besonderen Qualifikationen

  • Fördernde Mitglieder, die zur Förderung der Vereinszwecke beitragen
  • Prüfungsbetriebe, die eine aufrechte Bescheinigung über die Teilnahme an der Externen Qualitätsüberwachung besitzen

Wenn Sie bei uns Mitglied werden möchten, können Sie mittels Formular einen Antrag an den Vorstand stellen.

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