Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliederversammlung hat folgende Beiträge festgesetzt:
1. Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht (natürliche Personen)
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht beträgt 400 Euro.
- Sondertarif für junge Wirtschaftsprüfer: Bei einem Beitritt binnen zwei Jahren nach Erwerb der Berufsberechtigung entfällt der Beitrag für das Jahr des Beitritts und reduziert sich für das darauf folgende Kalenderjahr auf 50%.
- Sondertarif für Wirtschaftsprüfer, die bei einer Gesellschaft tätig sind, die Mitglied des iwp ist: 0 Euro (bei gleichzeitiger ordentlicher Mitgliedschaft mit Stimmrecht; unter Beibehaltung der Struktur des Gesellschaftsbeitrages).
- Sondertarif für Wirtschaftsprüfer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben: 0 Euro
- Sondertarif während einer Elternkarenz: 200 Euro
2. Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Zahl der Wirtschaftsprüfer, die am 1. Jänner 2010 bei der Gesellschaft in einem Dienstverhältnis stehen oder deren Geschäftsführer sind, und beträgt pro Wirtschaftsprüfer 400 Euro (mindestens jedoch 800 Euro).
3. Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder gemäß § 4 lit. b und c der Satzung (ausländische Wirtschaftsprüfer)
Die Mitgliedsbeiträge entsprechen den Mitgliedsbeiträgen für ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht (für natürliche Personen) bzw. den Mitgliedsbeiträgen für ordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht (für Prüfungsgesellschaften und Berufszusammenschlüsse ausländischen Rechts).