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Home > Fachgutachten > Grundsatzfragen und Einzelfragen der Prüfung

Grundsatzfragen und Einzelfragen der Prüfung

Die "Gemeinsame Sammlung" enthält folgende Fachgutachten, Richtlinien und Stellungnahmen von IWP und KWT zum Thema Prüfung:

Durchführung von Abschlußprüfungen
(KFS/PG 1, Dezember 2009)

Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach § 273 Abs. 1 UGB
(KFS/PG 2, Juni 2009)

Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB bei Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen
(KFS/PG 3, Dezember 2008, zuletzt geändert im März 2010)

Musterbericht zur Prüfung eines Jahresabschlusses (Juli 2009)
Musterbericht zur Prüfung eines Konzernabschlusses (Juli 2009)

Grundsätze der Bestimmung des Umfanges von Prüfungshandlungen
(IWP/PG 5, Juni 1991, redaktionell überarbeitet im Juli 2010)

Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben
(IWP/PG 7, September 2003, bis 31.12.2011 anzuwenden)

Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben
(IWP/PG 7, Juli 2011, ab 01.01.2012 anzuwenden)

Prüfung des Lageberichts
(KFS/PG 10, Dezember 2008)

Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
(KFS/PG 11, September 2009)

Durchführung von Konzernabschlussprüfungen
(KFS/PG 12, Dezember 2010)

Durchführung von sonstigen Prüfungen
(KFS/PG 13, März 2011)

Vereinbarte Prüfungshandlungen
(KFS/PG 14, März 2011)

Arbeitspapiere des Abschlußprüfers
(IWP/PE 1, März 1990, redaktionell überarbeitet im Juli 2010)

Anwesenheit des Abschlußprüfers bei der körperlichen Bestandsaufnahme von Vorräten
(IWP/PE 2, September 1990, redaktionell überarbeitet im Juli 2010)

Einholung von Saldenbestätigungen für Forderungen
(IWP/PE 3, Februar 1991, redaktionell überarbeitet im Juli 2010)

Einholung von Vollständigkeitserklärungen bei Abschlussprüfungen
(KFS/PE 5, Dezember 2007)

Vorgangsweise bei Erstprüfungen
(KFS/PE 7, Juli 1997)

Verpflichtung des Abschlußprüfers auf Vorlage des Prüfungsberichts gemäß § 273 Abs. 4 UGB
(KFS/PE 8, Oktober 1997, überarbeitet im Juni 2010)

Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Comfort Letters
(IWP/PE 11, Mai 2011)

Einholung von Bankbestätigungen
(IWP/PE 12, Juli 2010)

Musterschreiben zur Anforderung eines Bankbriefes (deutsch)
Musterschreiben zur Anforderung eines Bankbriefes (englisch)

Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine Pflichtprüfungen gemäß § 268 HGB sind und bei Aufträgen zur Durchführung einer prüferischen Durchsicht
(KFS/PE 13, Juni 2006)

Prüfung ausgelagerter Funktionen
(IWP/PE 14, Juni 2007)

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß § 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds)
(IWP/PE 15, Juli 2010, überarbeitet Oktober 2011)

Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie Formulierung einen Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 87 Börsegesetz
(KFS/PE 16, September 2009)

Einzelfragen im Zusammenhang mit Prospekten im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG
(IWP/PE 17, November 2007)

Ausgewählte Fragen zur Redepflicht des Abschlussprüfers gemäß § 273 Abs 2 und 2 UGB
(KFS/PE 18, Dezember 2009)

Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008
(IWP/PE 19, Dezember 2009)

Verpflichtung des Abschlussprüfers gemäß § 275 Abs 1 UGB zur Weitergabe relevanter Informationen über das geprüfte Unternehmen
(IWP/PE 20, April 2010)

Ausgewählte Fragen bei der Prüfung von Privatstiftungen
(KFS/PE 21, Juni 2010)

Vom Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) wurden folgende weitere Richtlinien und Empfehlungen verfasst und veröffentlicht, die hier zum Download zur Verfügung stehen:

Verpflichtung zur Fortbildung für Abschlussprüfer
(Richtlinie des IWP vom April 2003)

Sonderfragen betreffend die Rechnungslegung von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor
Entwurf einer Stellungnahme des IWP vom August 2007 (zur Erarbeitung einer Stellungnahme an das AFRAC weitergeleitet)

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